Alle Zimmer im Gasthof Rose sind mit Du/WC, Telefon, SAT-TV (Flachbild-TV), Haarfön, W-LAN und Balkon ausgestattet. Außerdem haben Sie Sommer wie Winter einen wunderbaren Blick auf die Berge der Venedigergruppe.
Am Balkon die erste Morgensonne spüren, tief durchatmen und fühlen wie die frische Bergluft dem Körper und Geist, Kraft und Gelassenheit verleiht. Genießen Sie diese Erlebnisse und tanken Sie neue Energie für den Tag, vielleicht bei einer gemütlichen Wanderung entlang der Isel oder beim Erklimmen von einem der zahlreichen Berggipfel direkt vor unserer Haustüre.
Sommer 2023
27.05.2023 - 14.10.2023 | |
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Doppelzimmer* inkl. Frühstücksbuffet | ab € 54,00 |
Doppelzimmer* inkl. Genuss-Halbpension | ab € 74,00 |
Winter 2022/2023
25.12.2022 - 15.04.2023 | |
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Doppelzimmer* inkl. Frühstücksbuffet | ab € 56,00 |
Doppelzimmer* inkl. Genuss-Halbpension | ab € 76,00 |
Inklusivleistungen
- Erholung & Herzlichkeit
- Begrüßungsgetränk
- Nichtraucherzimmer mit Du/WC, SAT-TV (Flachbild-TV), Telefon, Haarfön, Safe und Balkon mit Bergblick
- Reichhaltiges Frühstücksbuffet mit hausgemachten Marmeladen & Aufstrichen, Früchten, Müsli, Schinken-, Wurst und Käsespezialitäten und vieles mehr …
- Genuss-Halbpension mit 3 abwechslungsreichen Wahlmenüs davon 1 vegetarisches Gericht
- WLAN im gesamten Haus kostenlos
- persönliche Wanderempfehlungen und Tipps zur Region
- - 10 % auf Ihre Ski-Leihausrüstung (im Winter)
- Parkplatz kostenlos
- Gratisbenützung der öffentlichen Verkehrsmittel/Busse in Osttirol



Sorgenfrei buchen
Damit Sie weiterhin Ihren Urlaub planen können, haben wir aufgrund der aktuellen Lage und der damit verbundenen Reisebeschränkungen unsere Stornobedingungen für Sie angepasst.
Reservierungen für einen Reisezeitraum vom 25. Dezember 2022 bis 15. April 2023 können 3 Tage vor Anreise kostenlos storniert oder umgebucht werden bei folgenden Gründen:
- Reisewarnung für die Region Osttirol
- Bei Rückreise Quarantänepflicht
Für alle anderen Gründe gelten die Stornobedingungen der Österreichischen Hotelvertragsbedingungen.
Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Eine Reiseversicherung erspart Ärger und Kosten:
Zur Europäischen Reiseversicherung
Folgende Fälle werden berücksichtigt:
- Stornierung weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken.
- weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist
- weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen.
- weil ein naher Angehöriger oder im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist.
- weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.
- weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.